AGB´s des Veranstalters: France Passion Plaisance Drucken
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VERANTWORTLICHER MIETER :
Die Person, die das Boot mietet, muss mindestens 18 Jahre oder älter sein. Diese Person ist für das gesamte Schiff verantwortlich. Der Vermieter verlangt vom Mieter, dass er/sie erkennen lässt, eine geeignete Person zu sein, ein Boot zu führen. In anderen Fällen kann der Vermieter die Übergabe des Schiffes verweigern. In diesem Fall werden die Mietkosten rückerstattet; weitergehende Ansprüche des Mieters bestehen nicht.
 
ANMELDUNG / BUCHUNG / BEZAHLUNG :
Um ein Boot fest zu buchen, komplettieren und unterschreiben Sie bitte das Buchungsformular. Danach wird die Anzahlung in Höhe von 40 % des Mietpreises fällig. Die Restzahlung ist 5 Wochen vor Abfahrt fällig. Bei Zahlung aus dem Ausland sind die Bankspesen  vom Mieter zu tragen. Die Zeit, der dem Mietvertragspartner zufallenden Reinigung ist Bestandteil der Vermietung. Für Schäden oder Verluse die gegebenenfalls Gegenstand einer Üernahme durch die Versicherung sind, wird die Kaution bis zur Zahlung durch die Versicherungsgesellschaft einbehalten. Die Rückzahlung erfolgt nach Abzug der Beträge zur Deckung der Franchise sowie sämtlichen Kosten und Nebenkosten, die unter Umständen mit dem Schaden verursacht wurden (Telefon, Bearbeitung und technische überwachung Schadenprotokolle,...)
 
KAUTION :
Eine Kaution zwischen 550 € und 1200 € (entspricht dem Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung des Bootes) ist in bar oder per Kreditkarte (Visa oder Mastercard)  vor Übernahme des Bootes am Abfahrtshafen zu hinterlegen. Dieser Betrag wird bei der Rückgabe des Bootes erstattet, sofern Boot und Ausstattung unbeschädigt und vollständig, zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort zurückgegeben werden. Der Kautionsbetrag entspricht im Versicherungsfall dem Selbstbehalt des Mieters. Der Kautionsbetrag kann auch bei Unfall, Materialschaden oder bei einem durch den Mieter verursachten schlechten Zustand des Bootes verrechnet werden.
 
REISERÜCKTRITT
durch den Mieter:
Im Falle einer Stornierung, senden Sie dem Vermieter so bald wie möglich einen Brief / Mail mit der entsprechenden Erklärung.
Stornierungskosten werden wie folgt erhoben :
- mehr als 8 Wochen vor der Abfahrt :  200 EUR
- zwischen 8 und 4 Wochen vor der Abfahrt : 40 % des Mietpreises  (mind. 200 EUR)
- weniger als 4 Wochen vor der Abfahrt : 100 % des Mietpreises.
Diese Kosten (ausschließlich der Stornierungskosten)  können zurückerstattet werden, sollte der Vermieter für das Boot und den gleichen Zeitraum ein Ersatz finden
 
durch den Vermieter:
Wenn aufgrund unvorhersehbarer Umstände der Vermieter nicht in der Lage ist, das Boot zu vermieten, so wird dem Mieter ein anderes Boot mit gleicher Ausstattung und Größe zur Verfügung gestellt. In Fällen, bei denen dies nicht möglich ist, erstattet der Vermieter alle geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ansprüche des Mieters bestehen nicht.
 
VERSICHERUNGEN
Der Reisepreis umfasst eine generelle Haftpflichtversicherung für das Boot. Der Mieter und die mit ihm reisenden Passagiere sind nicht versichert. Fahrräder unterliegen der Verantwortung des Mieters. Im Falle des Verlusts oder Diebstahls gemieteter Fahrräder ist der Mieter zur Entschädigung verpflichtet. Es kann bei der Reservation eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden die folgende Risiken deckt : Unterbrechung der Kreuzfahrt, Beschädigung der Schraube, Ausfahrten mit dem Fahrrad, körperliche Verletzungen, Rückerstattung der Kaution (Kreuzfahrtversicherung Plus)

UNFÄLLE
Der Mieter ist verpflichtet, alle Schäden umgehend dem Vermieter zu melden. Der Vermieter wird den Mieter beraten, was zu tun ist. Der Mieter oder das Unfallopfer haben keinerlei Anspruch auf Entschädigung, sofern die Reise deshalb annulliert werden muss.
 
BOOTSÜBERNAHME :
Das Boot steht dem Mieter zur Verfügung, nachdem folgende formale Verfahren abgeschlossen sind:
Restzahlung,Hinterlegung der Kaution (Bootskaution sowie Reinigungskaution) und
Inventarprüfung des Bootes
Bootsübernahme vom Kunden gilt als Anerkennung des guten technischen und gereinigten Zustandes des Bootes. Der Mieter kann die Übernahme verweigern, wenn das Boot nicht der Darstellung im Katalog entspricht, wenn wichtige Ausstattungen in nicht funktionsfähigem Zustand sind oder wenn es nicht in einem annehmbar gereinigten Zustand befindet. Im Falle von Hochwasser, von Dürre oder in allen Fällen, die die Einschiffung in der im Mietvertrag geplanten Startbasis nicht ermöglichen, kann der Übernahmeort verändert werden.
 
RÜCKGABE DES BOOTES :
Das Boot muss zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort zurückgegeben werden, sofern nicht unvorhersehbare Umstände eingetreten sind. Das Boot muss dem Vermieter im gleichen Zustand und mit dem gleichen Inventar, wie es dem Mieter übergeben worden war, zurückgeben werden. Der Vermieter ist berechtigt, vom Mieter etwaige Ausgaben, die durch eine verspätete Rückgabe oder unrechtmäßiges Verlassen des Bootes entstehen, zurückzufordern.

BETRIEBSSTUNDEN.

Die Betriebskosten werden pro Stunde abgerechnet, mit Ausnahme von Holland(Woubrugge) England, Irland und Portugal. Die Preise betragen zwischen 5,50 und 12,00 € pro Motorstunde – je nach Boot. Die genauen Preise erfahren Sie bei der Buchung per Mail oder auf der Webseite oder von unseren Partnern. Bitte beachten Sie, dass sich die Betriebskosten jederzeit aufgrund der Marktsituation ändern können. Sie halten ein vollgetanktes Boot und werden über die Kosten informiert und der aktuelle Stand wird notiert. Rechnen Sie mit zwischen 155 € und 330.€ für eine Woche – je nach Boot.

BENUTZUNG DES SCHIFFES DURCH DEN MIETER: 
Der Mieter muss die Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Fluss- oder der Seeschifffahrt respektieren. Es ist verboten in der Nacht zu fahren.
Schleppen von anderen Booten ist verboten. Untervermietung des Bootes ist nicht erlaubt. Der Kapitän ist für seine mitreisenden Passagiere verantwortlich. Es wird ihm untersagt, andere Personen als die in dem Mietvertrag ( bei Bootsübergabe )
genannten Mitreisenden an Bord zu haben. Nur die Personen, die an der Einweisung teilgenommen haben und die deswegen auf die sogenannte "Carte de Plaisance" eingetragen wurden, dürfen das Boot steuern.
 
Die "Carte de Plaisance" (das ist der provisorische Führerschein für die Mietzeit) erlaufbt  n i c h t  das Befahren bestimmter großer Wasserstraßen: Rhein, Rhone, Seine, Loire etc. Es ist strengstens verboten, diese Wasserstraßen mit dem Hausboot zu befahren. Alle, die diese Bestimmung nicht beachten, müssen damit rechnen, sofort Ihre Hausbootreise zu beenden, ohne den Restbetrag der Mietzeit zurückbezahlt zu bekommen. Außerdem gehen Kosten für die Rückführung des Bootes zu Lasten des Mieters.

UNBEFAHBARKEIT von FLÜSSEN und KANÄLEN:
Sollte vor der Abfahrt in den zu befahrenden Gewässern Hochwasser oder Niedrigwasser, Gefahren durch Unwetter oder andere gefährliche Umstände eine Änderung des Abfahrtstermins oder Basis bzw. der Rückgabetermin und der Rückgabebasis notwendig machen, muss der Mieter dies akzeptieren. Wenn die gleichen Umstände die Reise unmöglich machen, kann die Zahlung für eine ähnliche Reise und ein vergleichbares Datum benutzt werden, soweit des gleiche Boot verfügbar ist. Diese Umstände gelten auch, wenn die Ereignisse während der Reise eintreten und wenn das Boot für mehr als 48 Stunden still liegt.

Anlässlich der Übernahme des Schiffs übergibt der Vermieter dem Schiffsführer die obligatorischen Schifffahrtsunterlagen:
Schifffahrtskarte
Bordbuch mit verwaltungstechnischen Teil
- Kopie der Zulassung des Vermieters
- Kopie der Verkehrszulassung
- Bescheinigung über die technische Kontrolle
- Kopie der Versicherungsbescheinigung
mit einem allgemeinen Teil:
-  Informationen über die Sicherheit (Gas, Strom, Verbrennungsanlagen, Durchfahrt von Schleusen, Informationen über Wasserwege, Prüfung der Gerätschaften und Informationen vor dem Verlassen des Schiffs)
-  Information über den Umweltschutz, den Wasserweg und die Ufer
-  Informationen über die wesentlichen Schifffahrtssignale
-  absolute Verbote
mit einem spezifischen Teil
-  Plan des Schiffes mit Verweis auf die genaue Anordnung der individuellen Sicherheitsausrüstung
-  der Brandbekämpfungsmöglichkeiten
-  der Kraftstoff- und den Gasventillen,
-  ein Auszug aus dem Sonderpolizeiverzeichnis für die Wasserwege, Beschränkungen und Verbote
- eine ausführliche Karte der Strecke
- eine Karte, die Auskunft über die Orte gibt, in denen Müll gelagert und die Leerung der Brauchwasserbehälter durchgeführt werden kann
Der Mietvertragspartner hebt ein Exemplar des Mietvertrages auf, den er den Behörden auf Anfrage vorzulegen hat. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mietvertragspartner ein Schiff zur Verfügung zu stellen, das sich in einem einwandfreien Betriebszustand befindet und gemäß den geltenden Vorschriften ausgestattet wurde. Der Mietvertragspartner bestätigt, dass sich die Ausstattungen in einem einwandfreien Nutzungszustand befinden und die Beschreibung des Schiffs und seiner Ausstattungs- und Ausrüstungselemente laut der ausgehändigten Inventarliste übernommen wurde.
Mit der Übernahme des Schiffs bestätigt der Mietvertragspartner, uneingeschränkt informiert worden zu sein und das Schiff in einem einwandfreien Betriebs- und sauberen Zustand übernommen zu haben. Das Übernahmeblatt beinhaltet eine Beschreibung des Schiffes und seiner Ausstattungs- und  Ausrüstungselemente. Ferner übermittelt der Vermieter dem Vertragspartner oder Schiffsführer sämtliche Erklärungen, die für den einwandfreien Betrieb der Geräte und  Ausrüstungen des Schiffs erforderlich sind. Mit der Unterzeichnung dieses Übernahmeblatts stimmt der Mietvertragspartner und/oder der Schiffsführer Abstand davon, zu einem späteren Zeitpunkt eine Nichtübereinstimmungen mit den Aussagen und Bedingungen des Vertrags sowie eine mangelnde Beratung hinsichtlich des Schiffsbetriebs in Anbetracht des geplanten Schifffahrtsprogrammes geltend zu machen.
 
PANNEN
Die Mietkosten umfassen eine Pannenhilfe. Im Fall einer Panne ist der Vermieter unverzüglich zu verständigen. Dieser wird alle notwendigen Reparaturen im Rahmen der getroffenen Mietvereinbarung anordnen.
 
Pannen die nicht vom Mieter verursacht sind :
Bei Schäden, die mehr als 24 Stunden Liegezeit verursachen, wird dem Mieter ein Betrag zurückgezahlt im Verhältnis zur effektiven Liegezeit. Dieser Zeitraum zählt von dem Moment an, da der Vermieter über den Zwischenfall informiert worden ist. Der Mieter darf ohne das Einverständnis des Vermieters keine Reparaturen am Schiff vornehmen, ausser im Fall einer Notsituation.
 
VOM MIETER VERURSACHTE PANNEN ODER UNFÄLLE :
Wenn es bewiesen wird, dass die Panne oder der Unfall die Schuld des Mieters ist, steht diesem keine Entschädigung - auch bei Reiseabbruch - zu. Der Vermieter kann die Kautionszahlung einbehalten, um damit für die Reparaturzahlungen zu decken.
Etang de Thau: Im Falle des auf die Mietgesellschaft nicht zuzuschreibenden Vorfalles (ein Netz in die Schraube, einsinken, stranden u.s.w.) auf dem Etang de Thau (Südfrankreich) oder jede andere Wasserstraße, und die die Versetztung und/oder das Abschleppen des Schiffes via den Vermieter oder SNSM oder eine andere Gesellschaft von Abschleppen - die verursachten Kosten für die Versetzung oder das Abschleppen werden direkt dem Kunden berechnet.
 
BESCHÄDIGUNGEN ODER VERLUST VON AUSRÜSTUNGSGEGENSTÄNDEN :
Der Mieter ist dazu verpflichtet, dem Vermieter alle beschädigten oder verloren gegangenen Gegenstände mitzuteilen. Der Vernieter ist nicht verantwortlich für jegliche Verluste oder Schäden, die vom Mieter verursacht wurden.
 
HAUSTIERE :
Haustiere sind an Bord gerne gesehen. Der Mieter wird allerdings nicht gestattet, das Bettzeug oder das Geschirr für sein Haustier zu benutzen. Jegliche dafür notwendige Ausstattung muss vom Mieter mitgebracht werden.
 
EINWEGFAHRTEN VON EINER BASIS ZUR ANDEREN :
Auch wenn die Einwegfahrt vom Vermieter akzeptiert wird , kann diese  Einwegfahrt  ohne Angabe von Gründen in eine Hin-und Rückfahrt geändert werden oder eine Hin- und Rückfahrt zu einer Einwegfahrt. Falls die Einwegfahrt zur Hin- und Rückfahrt geändert wird, wird der dafür bezahlte Einwegfahrtzuschlag dem Kunden rückerstattet. Der Mieter ist verpflichtet, die Basis 48 Stunden vor Abfahrt anzurufen bzw. sich über den Verlauf der Einwegfahrt zu informieren.

FAHRRÄDER:
Die Fahrräder werden dem Mietvertragspartner anvertraut, der uneingeschränkt für die Fahrräder haftet. Im Falle von Diebstahl ist der Mietvertragspartner verpflichtet, Anzeige bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle zu erstatten und dem Vermieter das Original des entsprechenden Protokolls zukommen zu lassen. Der Mietvertragspartner und sämtliche Personen, die mit seinem Einverständnis eines der vermieteten Fahrräder fahren, haften für etwaige Unfälle oder Schäden, die aufgrund der Benutzung der anvertrauten Fahrräder verursacht oder erlitten werden.
 
STRECKE
Die Kreuzfahrten beginnen und enden am Tag und in der Basis, die in der Buchungsbestätigung benannt wurde. Jedoch darf der Vermieter die Start- und Zielbasis in derselben Region aus operationellen Gründen ändern.

DIVERSE KOSTEN:
Der Mietvertragspartner übernimmt die Kosten für Kraftstoffe, Schmiermittel, Brennstoffe für die Küche, Batterien und allgemein für sämtliche Verbrauchsstoffe, die für den allgemeinen Betrieb und die Wartung des Schiffes während der Vermietungsdauer erforderlich sind. Die Preise für diese Positionen sind der Preisliste des Vermieters zu entnehmen und unterliegen den Schwankungen der Marktkurse. Etwaige Gebühren für das Ankern und Parkkosten werden ebenfalls vom Mietvertragspartner übernommen und hängen von der Auswahl der jeweiligen Zwischenstopps ab.
 
VERLASSEN DES BOOTES
Wenn der Kunde das Boot irgendwo anders als in der Zielbasis verlässt, wird der Vermieter dem Kunden die Betriebsstunden sowie die Reinigungskosten und dazu auch die Kosten für die Rückführung des Bootes berechnen. Ein Pauschalpreis von 500 EUR und 380 EUR/Rückführungstag wird berechnet.
 
BESCHREIBUNG DER BOOTE
Die Pläne sind gleichlautend mit Beschreibung der Boote. Jedoch können einige kleine Unterschiede je nach Region auftreten.

KOSTEN, BUSSGELDER UND KLAGEERHEBUNG:
Der Mietvertragspartner und/oder Schiffsführer haften allein gegenüber den Behörden iIm Fall von Klageerhebungen, Bußgeldern und der Beschlagnahme ganz gleich welcher Art. Im Fall der Pfändung des Mietschiffs ohne Beschlagnahme ist der Mietvertragspartner verpflichtet, dem Vermieter eine vertragliche Ausfallentschädigung in Übereinstimmung mit dem geltenden Mietpreis zzgl. 30 % zu zahlen.
 
GERICHTSSTAND UND ANZUWENDENDES RECHT
Der abgeschlossene Vertrag gilt nach französischem Recht. Im Falle einer Klage ist der Gerichtsstand der Ort, an dem die Bootsübergabe erfolgt.
Entsprechend Artikeln L 121-16-1 und L121-21-8 des Kodes des Verbrauches ist der anwesende Vertrag dem Recht von Zurücknahme nicht unterworfen.

Inoffizielle Übersetzung   (der Text in Französisch ist im Streitfall maßgebend)
 
 

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