AGB´s des Veranstalters: Freewater Yachtcharter |
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Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrags, der zwischen
dem Mieter und dem Vermieter über ein Boot abgeschlossen wird. Mit der Buchung
erkennt der Mieter die Bedingungen für sich und die mitreisenden Personen an.
Alle Beschreibungen und Abbildungen sind unverbindlich und können vom Original
abweichen. Änderungen vorbehalten
1. Vetragsabschluss
Nach Vertragsabschluss ist vom Mieter eine Anzahlung von 40 % des Mietpreises
zu leisten . Die Restsumme muss spätestens 6 Wochen vor Antritt der Bootsreise
gezahlt sein. Bei nicht fristgerechtem Eingang ist
der Vermieter berechtigt, die Übergabe des Bootes an den Mieter zu verweigern.
2. Stornierungen
Der Mieter ist berechtigt, vor Antritt der Schiffsreise ohne Angabe von Gründen
von dem Mietvertrag durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Im Falle des Rücktritts
berechnet der Vermieter folgende Stornierungskosten :
- Eintreffen des R-Briefes zwischen 8 und 6 Wochen vor Beginn der Bootsreise
:
30 % des Mietpreises
- Eintreffen des R-Briefes bei weniger als 6 Wochen vor Beginn der Bootsreise
:
100 % des Mietpreises
- Kann das Boot weitervermittelt werden , oder trifft der R-Brief mehr als 8
Wochen vor Beginn der Bootsreise ein, berechnen wir 50 EUR Bearbeitungsgebühr.
Es wird dem Mieter empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.
3. Unverfügbarkeit
Wenn der Vermieter nicht im Stande ist, wegen unvorhergesehener Ereignisse, Ihnen
das Schiff zur Verfügung zu stellen, erhalten Sie die ganze Summe zurück. Dies
gilt auch bei verspäteter Lieferung eines Neubaus. Der Vermieter ist nicht verantwortlich
für Gewässersperrungen, Schifffahrtsbeschränkungen, oder sonstige Unterbrechungen
in Notfällen sowie in Fällen von Hochwasser, Niedrigwasser, Streik oder Ähnlichem.
4. Haftung des Mieters / des Vermieters
Das Boot ist Vollkasko versichert, mit einer Selbstbeteiligung von 500 EUR (
vom Mieter bei Fahrtantritt als Kaution in bar zu hinterlegen ). Darüber hinaus
verpflichtet sich der Mieter, das Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu benutzen.
Er haftet dem Vermieter nicht nur für Schäden am Boot und seinen Einrichtungen,
sondern auch für den Verlust derselben. Den aus einem dieser Fälle entstehenden
Schaden kann der Vermieter dem Mieter gegenüber geltend machen. Der Vermieter
reserviert sich das Recht, die Selbstbeteiligungssumme zu behalten, um die eventuellen
Kosten einer Reparatur des Schiffes zu decken. Sind Mieter und Bootsführer nicht
identisch, haften beide gesamtschuldnerisch.
Auftretende Mängel am Boot sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Vermieter
wird sich um eine schnellstmögliche Beseitigung der Mängel bemühen. Der Mieter
ist nicht befugt, eigenmächtig Reparaturen durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Das Auftreten von Mängeln ist auch bei bester Pflege und Wartung nicht auszuschließen
und begründet, wenn keine wesentliche Beeinträchtigung in der Gesamtnutzung des
Bootes vorliegt, keinen Regressanspruch gegen den Vermieter. Ebenfalls entsteht
kein solcher Anspruch, wenn das Schiff weniger als 24 Stunden unbeweglich bleibt.
Der Genussverlust in Folge einer Havarie oder eines Unfalls, der während der
Vermietung vorfällt, kann, unabhängig von der Ursache, nicht der Grund einer ganzen
oder teilweisen Zurückzahlung sein. Der Mieter und seine Begleiter benutzen das
Boot und sein Zubehör auf eigene Gefahr. Ansprüche jeder Art gegen die Firma "Freewater-Yachtcharter"
aus Schäden, die dem Mieter oder seinen Begleitern während der Nutzung durch das
Boot, Teile des Bootes oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen. Des weiteren
ist jegliche Haftung für den Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen
des Mieters und der übrigen Teilnehmer ausgeschlossen. Für die Richtigkeit des
überlassenen Kartenmaterials und der Anzeigegenauigkeit der Instrumente übernimmt
die Firma "Freewater Yachtcharter" keine Gewähr.
Bug- und Heckstrahlruder sind Hilfsmittel. Auch bei Ausfall ist das Boot voll
manövrierfähig und es entsteht kein Ersatzanspruch.
Der Fernsehempfang ist schwankend, es besteht kein Anspruch auf Empfang.
5. Übergabe / Rücknahme des Bootes
Übergabe und Rücknahme der Yacht ( siehe Chartervertrag ) . Davon auf Wunsch
des Mieters abweichende Übernahme- und Rückgabezeiten können ggf. mit 50 EUR in
Rechnung gestellt werden.
Der Zeitpunkt der Übergabe durch den Vermieter kann sich durch die technischen
und logistischen Abläufe an der Charterbasis leicht verzögern und gibt keinen
Anspruch auf Erstattung. Bei der Rücknahme nimmt der Vermieter eine Überprüfung
des Bootes und seiner Einrichtung vor. Er ist berechtigt, jeden festgestellten
Schaden oder Verlust von der Kaution abzuziehen. Bei nicht sofort kalkulierbaren
Schäden kann die volle Kaution bis zur endgültigen Schadensabwicklung einbehalten
werden. Wird das Boot nicht pünktlich geräumt und zurückgegeben, so haftet der
Mieter für den Schaden, der dem Vermieter durch die Verzögerung entsteht.
( mindestens 1 Tagessatz = Wochenpreis / 7 + 10 % )
6. Haustiere
Haustiere sind an Bord nach Absprache erlaubt. Kosten siehe Endreinigung
7 Parkplätze
PKW-Stellplätze sind vorhanden
8 Der Mieterpreis umfasst :
Miete des Bootes mit kompletter Ausstattung ( Geschirr etc, Bettdecken und Kissen,
Kartenmaterial, Bordbuch, Zubehör, Bettwäshe, Handtücher ( Bettwäsche / Handtücher
nicht bei Nidelv 26). Bettwäsche und Handtücher werden für eine Woche in der
Anzahl der festen Kojen zur Verfügung gestellt.
Aufbettungen und zusätzliche Wäsche auf Wunsch gegen Aufpreis. Beiboot auf Wunsch.
9 Führerschein
Für die Schiffsführung ist in Deutschland auf Binnengewässern der "Amtliche
Sportführerschein Binnen " erforderlich. Ausnahmen hiervon nach Absprache (Charterschein
),
Das Schleppen eines anderen Schiffes sowie Nachtschifffahrt sind nur in Notfällen
und nach Absprache gestattet.
10 Betriebskosten
Das Boot wird vollgetankt übergeben.
Bei Rückgabe tankt der Mieter im Ausgangshafen voll und lässt den Abwassertank
entsorgen. Alternativ können Dieselverbrauch und Abwasserentsorgung auch nach
Betriebsstunden ( Motorlaufzeit ) abgerechnet werden. Ein Tanken in anderen Häfen
ist nur nach Absprache gestattet.
11 Einweisung und Beschädigung
Sie werden von uns gründlich individuell in das Boot und das Bootfahren eingewiesen.
Sollte während der Fahrt an Bord etwas beschädigt werden, so bitten wir um Mitteilung,
damit die Ausstattung ersetzt werden kann. Falls während der Reise ein technisches
Problem auftritt, informieren Sie uns bitte umgehend, wir helfen prompt. Die Rufnummer
ist u.a. im Bordbuch verzeichnet. Verschweigt der Mieter bei Rückgabe Schäden,
so kann auch dann noch regresspflichtig gemacht werden, wenn die Firma "Freewater-Yachtcharter"
oder ihr Beauftragter den Schaden bei der Rücknahme nicht sofort bemerkt hat
12. Fahrgebiete
Alle deutschen Binnengewässer. Küstenreviere und Fahrten auf der offenen See
können nur nach Absprache befahren werden.
13. Endreinigung
Am Ende der Charterzeit muss das Schiff in einem ordentlichen Zustand abgeliefert
werden.
Die Endreinigung des Bootes wird vom Vermieter durchgeführt. Die Kosten hierfür
trägt der Mieter ( Kostenhöhe siehe Vertrag ). Bei Haustieren werden zusätzliche
50 EUR berechnet. An Bord sollten Bordschuhe getragen werden. Auch weiche Turnschuhe,
möglichst ohne schwarze Sohlen.
14 Gerichtsstand und Gültigkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt allein deutsches Recht.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Werden Teile des Vertrages durch deutsche
gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, so
behalten die übrigen Teile des Vertrages ihre Gültigkeit.
Diese AGB gelten für die Saison 2014
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