ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Erstellt im
Juli 2019
ALLGEMEINE
MIETBEDINGUNGEN
Diese
Mietbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns, Locaboat
Plaisance GmbH, Ludwigstr. 1, 79104 Freiburg (LP). Die Geschäftsbedingungen für
Bootsmiete sind speziell für unsere Reisen erstellt und gehen den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ggf. vor. Diese Mietbedingungen werden von Ihnen bei der
Buchung anerkannt. Bitte lesen Sie unseren Katalog und den folgenden Text
sorgfältig durch.
A.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Abschluss des Mietvertrages und Bezahlung
1- Mit der
Anmeldung (Buchung) bietet der Kunde LP den Abschluss eines Mietvertrages
verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder in
elektronischer Form vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Kunden auch für
alle in der Anmeldung mit aufgeführten Reisenden. Der Vertrag kommt bei Annahme
von LP zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form, erfolgt jedoch in
der Regel durch Übersendung der Buchungsbestätigung/Rechnung. Weicht der Inhalt
der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot
von LP vor, an das LP für die Dauer von einer Woche gebunden ist. Der Vertrag
kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde
innerhalb der Bindungsfrist LP die Annahme erklärt, was auch durch eine Zahlung
erfolgen kann.
2- Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 35 % des Mietpreises zu zahlen.
Die Restzahlung muss bei LP spätestens fünf Wochen vor Mietbeginn eingegangen
sein. Bei nicht fristgemäßem Eingang der Restzahlung ist LP berechtigt, die
Übernahme des Bootes durch den Kunden zu verweigern.
3- Bei einer Reise mit mehreren Booten kommt je Boot - auch bei gleichzeitiger
Anmeldung und bei Anmeldung einer Reisegruppe - ein gesonderter Mietvertrag
zustande, es sei denn, es wird ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen.
Leistungsstörungen eines Mietvertrages haben daher keinen Einfluss auf weitere
Mietverträge.
2.
Leistungen, Versicherungen
1- Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung im Prospekt sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben
in der Buchungsbestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für LP
verbindlich. LP behält sich jedoch vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der
Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich
informiert wird. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
2- LP behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchungsbestätigung
vereinbarten Preise im Falle der Erhöhung der Entgelte für bestimmte
Fremdleistungen (z.B. Hafengebühren) oder gesetzliche Umsatzsteuer etc. bis zu
max. 8 % an den Kunden weiterzugeben, jedoch mit der Einschränkung, dass
zwischen der Erhöhung und dem Abreisetermin mehr als 20 Tage liegen.
3- Persönliche Gegenstände des Kunden und der sonstigen Mitfahrern sind nicht
versichert. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der
Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
3. Rücktritt
durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
1- Der Kunde kann jederzeit vor Mietbeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der
Zugang der Rücktrittserklärung bei LP. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Mietvertrag zurück oder tritt er
die Fahrt nicht an, so kann LP Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen, seine
Aufwendungen und seinen Gewinnverlust verlangen. Bei der Berechnung des
Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendungen der Mietleistungen zu berücksichtigen. LP kann diesen
Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der
Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Mietbeginn in
einem prozentualen Verhältnis zum Mietpreis pauschalieren:
Rücktrittserklärung mehr als 49 Tage vor Mietbeginn = 35 %
zw. 49 - 39
Tage : 40 %
zw 38 - 36 Tage = 50 %
zw 35–22 Tage : 60 %
zw 21–15 Tage : 70 %
zw 14 – 2 Tage : 80
1Tag : 90 %
Rücktritt am Tag der Abfahrt (no show) : 100 % abz. der ersparten Aufwendungen.
2- Dem
Kunden bleibt ausdrücklich den Nachweis gestattet, dass LP überhaupt kein
Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden
sei. LP empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserück-trittskosten-Versicherung
(RRV).
3- In dem Fall, dass eine Umbuchung seitens LP genehmigt wird, fällt eine
Umbuchungsgebühr von 50 € an.
4. Rücktritt
und Kündigung durch LP
LP kann ohne
Einhaltung einer Frist vor Antritt der Hausbootfahrt vom MIetvertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Fahrt den Mietvertrag kündigen, wenn der
Kunde oder Mitreisende die Durchführung der Fahrt ungeachtet einer Abmahnung
des Liegeplatzes nachhaltig stören oder wenn sich in solchem Maß vertragswidrig
verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In
diesem Fall behält LP den Anspruch auf den Mietpreis.
5. Haftung
LP
LP haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die
gewissenhafte Vorbereitung der Hausbootfahrt, die sorgfältige Auswahl und
Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs-beschreibungen
sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen,
soweit LP nicht gemäß Nr. 2.1 eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat. LP
haftet auch für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten
Personen.
6.
Beschränkung der Haftung
1- Die
vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig durch LP herbeigeführt wird oder soweit LP für
einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
2- Für alle gegen LP gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die
Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Mietpreises beschränkt.
Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
3- LP haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die
als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Ausschreibung ausdrücklich
als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
4 - Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder
gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen
unverzüglich dem zuständigen Liegeplatz zur Kenntnis zu geben. Dieser ist
beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der
Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung
nicht ein.
7.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Mietleistung unterliegen
der gesetzlichen Verjährung. Werden zwischen dem Kunden und LP Verhandlungen
über die Ansprüche geführt, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder
LP die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
8.
Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail- Adresse,
Telefonnummer) werden von uns nur gemäß den Bestimmungen des deutschen
Datenschutzrechts und des Datenschutzrechts der Europäischen Union (EU)
verarbeitet. Details befinden sich in unserer Datenschutzerklärung.
(www.locaboat.de/datenschutzerklaerung)
9.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten
die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des
Mietvertrages bleibt unberührt.
B. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR BOOTSMIETE
1. Eignung
Der Kapitän an Bord (Kunde) muss volljährig sein und trägt die Verantwortung
für die ihm anvertrauten Geräte. Er muss bei der Einschiffung seinen
Personalausweis vorlegen. LP behält sich das Recht vor, falls der Kunde nicht
in der Lage ist, die Verantwortung zu tragen, ihn zu zwingen, im Liegehafen zu
bleiben oder das Fahrtrevier zu begrenzen. Es müssen mindestens 2 Erwachsene an
Bord sein.
2. Kaution,
Selbstbeteiligung
Bei der Übernahme des Bootes ist eine Kaution zu leisten. Die Kaution wird am
Ende der Bootsreise zurückerstattet, wenn das Boot wohlbehalten zum
vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zurückgebracht wird. Der Kunde
haftet bis zur Höhe der Kaution für Schäden an Boot und Ausrüstung, für Unfälle
und Nebenkosten. Über die Kaution hinaus haftet der Kunde in Fällen grober
Fahrlässigkeit und Vorsatz. Siehe §B.8 und Kapitänshandbuch "Ausschluss
der Versicherung" (www.penichette.com/de/downloads> Kapitänshandbuch).
3. Übernahme
des Bootes
Das Boot steht dem Kunden zur Verfügung, wenn er die notwendigen Formalitäten
erledigt, den Zustand des Bootes und die Inventarliste überprüft und die
theoretische Einweisung in Schifffahrt und Handhabung des Bootes verfolgt hat.
Die Einschiffung findet nachmittags zwischen 15.00 Uhr und 18.00 Uhr statt. Die
Einschiffung kann bei Schleusenreparaturen, Hochwasser oder anderen
unvorhersehbaren Umständen, die eine Einschiffung am vorgesehenen Ort unmöglich
machen, an einem anderen Liegeplatz stattfinden.
4.
Änderungen von Abfahrtsort, Fahrteinschränkungen
1- Bei einer
Schließung des Kanals, bei Hochwasser, Wassermangel, Uferbefestigungsarbeiten,
Schleusen- reparaturen, Streik der Schleusenwärter, etc. kann die Einschiffung
von einer anderen Stelle aus vorgenommen oder die Fahrmöglichkeit beschränkt
werden. LP ist für diese Änderungen oder Einschränkungen nicht verantwortlich.
Sie berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Mietvertrag.
2- Bei Einwegfahrten garantiert LP den Abfahrtsort 48 Std. vor Bootsabfahrt.
3- Kann LP durch unvorhersehbare Fälle oder höhere Gewalt wie Streik,
Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, etc. das Boot nicht zur Verfügung
stellen, wird LP ihr Bestes tun, dem Kunden ein Boot gleichen Komforts und
gleicher Aufnahmekapazität zu vermitteln. Sollte dies nicht möglich sein, ist
LP zum Rücktritt berechtigt.
5.
Einwegfahrten
Selbst wenn LP eine Einwegfahrt bereits akzeptiert hat, ist diese
Dienstleistung niemals garantiert, da LP gezwungen sein kann, infolge von
unvorhersehbaren Fällen oder höherer Gewalt (z.B. Schleusenschließungen, Hoch-
& Niedrigwasser, Storno des vorherigen oder nachfolgenden Kunden) die
Reiserichtung zu ändern oder eine Hin- und Rückfahrt zu verlangen, ohne dass
dies zum Rücktritt des Kunden vom Mietvertrag führen darf. Lediglich eventuell
geleistete Zuschläge für die Einwegfahrt werden zurückerstattet. Es ist unbedingt
notwendig, dass der Kunde sich 48 Std. vor der Abfahrt die Einwegfahrt
telefonisch von LP bestätigen lässt.
6.
Routenvorschläge, Unbenutzbarkeit der Wasserwege, Höhere Gewalt
Die vorgeschlagenen Routen auf öffentlichen Wasserstraßen und Gewässern sind
behördlichen Eingriffen ausgesetzt und lediglich als unverbindliche Anregungen
zu verstehen. Dem Kunden ist es gestattet, sich innerhalb der vorgegebenen
Navigationsgrenzen frei zu bewegen und die Fahrtrouten selber zu wählen. LP
übernimmt keine Haftung für den Fall, dass Routen oder Routenabschnitte
aufgrund von behördlichen Schließungen einzelner Wasserwege nicht befahrbar
sind. Die Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen im Falle höherer Gewalt und
insbesondere bei Schließung von Wasserwegen, Reparaturen, Schleusensperrung,
Überschwemmungen, Trockenheit oder jeglichen anderen nicht in der Macht von LP
stehenden Gründe, die zu Routenänderungen, Unterbrechungen, Begrenzungen,
Beschränkungen und/oder Sperrungen führen.
7. Havarien
und Unfälle, Versicherungen
1- Im Mietpreis ist eine Vollkaskoversicherung für das Boot sowie eine
Haftpflichtversicherung für Schäden, die der Kunde oder Mitreisende mit dem
Boot bei Dritten verursacht, eingeschlossen. Der Kunde haftet jedoch mit einer
Selbstbeteiligung in Höhe der Kaution für alle Ansprüche aus dem
Versicherungsfall.
2- Im Falle von Havarien oder Unfällen hat der Kunde unverzüglich den
Liegeplatz zu benachrichtigen und Weisungen für das weitere Verhalten
abzuwarten. Ohne vorherige Zustimmung des Liegeplatzes darf der Kunde bei einem
Unfall weder seine Haftung gegenüber Dritten anerkennen noch das Schiff
reparieren oder sonstige Kosten veranlassen. Eine Havarie oder ein Unfall
berechtigen weder zu einer Minderung des Mietpreises noch zu Schadenersatz,
sofern diese nicht von LP auf Grund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu
verantworten sind.
8. Haftung
über die Kaution hinaus
Im Fall grober Fahrlässigkeit wie z. B. Trunkenheit am Ruder, Fahren außerhalb
der Fahrrinne, bei Dunkelheit oder unzureichender Sicht, Überfahrt von großen
Seen oder anderen Gewässern bei mehr als drei Beaufort Windstärke, Überbelegung
des Bootes, Nichteinhaltung von Sicherheitsbestimmungen und Schifffahrtsregeln
etc... oder bei Vorsatz kann der Kunde für den Gesamtschaden haftbar gemacht
werden. Siehe auch Kapitänshandbuch "Ausschluss der Versicherung"
(www.penichette.com/de/downloads> Kapitänshandbuch).
9.
Unterbrechung der Fahrt und Pannen
1- Fahrtunterbrechungen oder Pannen berechtigen nicht zur Minderung des
Mietpreises oder zu Schadenersatz, es sei denn, sie beruhen auf grober
Fahrlässigkeit des Liegeplatzes. Der Liegeplatz unterhält einen
Reparaturdienst, der täglich erreichbar ist und sämtliche Schäden an Boot und
Motor schnellstmöglich und fachmännisch beseitigt.
2- Wird die Mietleistung nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde
Abhilfe verlangen. Der Liegeplatz kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Er kann auch in der Weise Abhilfe
schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Diese Abhilfe
kann auch durch telefonische Beratung erfolgen.
3- Wenn die Dauer des Festliegens infolge einer vom Kunden nicht verschuldeten
Panne länger als 24 Stunden ist, erstattet LP dem Kunden den anteiligen
Mietpreis, den dieser für die nicht genutzte Zeit gezahlt hat. Die Dauer des
Festliegens wird von dem Moment an gerechnet, in dem der Kunde den Liegeplatz
von der Panne benachrichtigt hat. Der Kunde enthält sich jeglicher Initiative,
die nicht durch Notwendigkeit oder drängende Eile berechtigt ist.
4- Wird eine
Reise infolge eines erheblichen Mangels sehr stark beeinträchtigt und leistet
der Liegeplatz innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der
Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Mietvertrag kündigen.
Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Fahrt infolge eines Mangels aus wichtigem,
dem Liegeplatz erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer
Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder
vom Liegeplatz verweigert wird. Der Kunde schuldet LP den auf die in Anspruch
genommenen Leistungen entfallenden Teil des Mietpreises, sofern diese
Leistungen für ihn von Interesse waren.
5- Wenn festgestellt wird, dass der Schaden vom Kunden oder einer mitreisenden
Person schuldhaft verursacht wurde, kann dieser keinerlei Entschädigung
verlangen. Der Kunde ist schadenersatzpflichtig.
10.
Vorschriften für die Bootsfahrt
Der Kunde hat nicht nur die Vorschriften der Binnenschifffahrt zu beachten,
sondern auch die vom Liegeplatz und den Navigationsbehörden erlassenen
Anweisungen. Es ist untersagt, bei Dunkelheit zu fahren, Boote ins Schlepptau
zu nehmen, das Boot zu vermieten oder zu verleihen.
11.
Benutzung des Bootes
Der Kunde
ist verpflichtet, das Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu benutzen. Er haftet
LP gegenüber nicht nur für Schäden am Boot und seinen Einrichtungen, sondern
auch für den Verlust derselben. Den aus einem dieser Fälle entstandenen Schaden
kann LP bzw. der Liegeplatz dem Kunden gegenüber geltend machen. Für Verlust
oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Kunden und der Mitreisenden ist
jegliche Haftung von LP oder des Liegeplatzes ausgeschlossen, außer falls der
Verlust oder Schaden vom Liegeplatz grob fahrlässig verursacht wurde. Leichte
Fahrlässigkeit reicht nicht aus.
12. Rückgabe
des Bootes
Der Kunde hat das Boot und seine Einrichtungen in unversehrtem und sauberem
Zustand pünktlich an dem vereinbarten Rückgabeort zu übergeben. Die Rückgabe
erfolgt morgens zwischen 8.00 Uhr und 9.00 Uhr. Bei der Rückgabe nimmt der
Liegeplatz eine Überprüfung des Bootes und seiner Einrichtungen vor. Der Kunde
verpflichtet sich, dem Liegeplatz jegliche fehlende, zerbrochene oder
gestohlene Ausrüstungsgegenstände anzuzeigen. Der Liegeplatz ist berechtigt,
jeden festgestellten Schaden oder Verlust von der Kaution abzuziehen. Wird das
Boot nicht am vereinbarten Rückgabeort oder nicht pünktlich geräumt und
zurückgegeben, haftet der Kunde für den Schaden, der dem Liegeplatz und LP
durch die Verzögerung entsteht. |