AGB´s des Veranstalters: Rhein-Main-Boot-Charter Drucken
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Charteranweisungen und allgemeine Informationen
 
Heimathafen
MY Venus
Liegeplatz der Yacht ist die Steganlage der Firma Europe Marine in Heidesheim-Heidenfahrt
MY Jupiter
Liegeplatz der Yacht ist die Steganlage der Firma Boote Sohlbach, Biebricher Str.21, 65203 Wiesbaden
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart erfolgt die Übergabe und Rücknahme der Yacht am Liegepaltz.
 
Zahlungsbedingungen :
50 % des Charterpreises ist innerhalbvon 2 Wochen nach Zusendung der Vertragsunterlagen zu zahlen, der Restbetrag bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn. Die Preise für Endreinigung und für ggf bestellte Bordserviceleistungen sind am Anreisetag in BAR zu zahlen
 
Kaution / Übergabe / Rücknahme der Yacht
Die Yacht ist haftplicht - und vollkaskoversichert. Die Selbstbeteiligung pro 'Schadensfall beträgt 2.000,00 EUR. Bei Übergabe der Yacht ist eine Kaution von 1.000,00 EUR in BAR zu hinterlegen oder per Überweisung auf Konto 1 Woche vor Reisebeginn.
Übergabe und Rücknahme der Yacht findet im geräumten und sauberen Zustand und zu den vereinbarten Terminen, Uhrzeiten und Orten statt. Sollten bei der Rücknahme vom Vermieter Schäden an der Yacht oder deren Einrichtungen festgestellt werden, so ist der Vermieter berechtigt die Kaution anteilig oder in voller Höhe einzubehalten, bis die endgültige Schadensregulierung erfolgt ist.
Wird die Yacht nicht pünktlich geräumt der zurückgegeben, so haftet der Mieter für den Schaden, der dem Vermieter durch die Verzögerung entsteht (mindestens 1 Tagessatz). Sollte die Verzögerung für den Vermieter zum einer Folgecharter führen, so haftet der Mieter für den entstandenen Schaden.
 
Personenschäden
Während der Charterzeit haftet das Charterunternehmen nicht für Unfälle oder
Schäden der an Bord befindlichen Personen oder deren Eigentum.
 
Führerschein / Personalausweis
Für die Buchung ist der amtliche Sportbootführerschein Binnen erforderlich. Aus Versicherungtechnischen Gründen ist eine Kopie des Personalausweises und es Sportbottführerschein Binnen vorzulegen.
Der Schiffsführer ist in allen Punkten für die Sicherheit der Yacht und der an Bord befindlichen Personen verantwortlich.
 
Verfügbarkeit
Wenn das Charterunternehmen aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen nicht im Stande ist die Yacht zur Verfügung zu stellen, erhält der Mieter den gesamten Charterbetrag, sowie eine eventl überwiesene Kaution unverzüglich zurück.
Das Charterunternehmen ist nicht verantwortlich für Schifffahrtsunterbrechungen wie z.B. Wasserstraßensperrungen, Hochwaser, Niedrigwasser, Streik oder Ähnliches.
 
Nutzung der Sanitäranlagen an Bord
Bei Schäden durch unsachgemäße Nutzung trägt der Mieter die Kosten für die Reparaturmaßnahmen im vollen Umfang (sind nicht durch die Yachtversicherung abgedeckt).
 
Bug- und Heckstrahlruder
Das Bug- und Heckstrahlruder dient als Manövrierhilfe beim Anlegen. Ein Ausfall wird meistens durch übermäßige Benutzung verursacht. Bei Ausfall des  Gerätes ist die Yacht voll funktionstüchtig, und es besteht kein Anspruch auf Minderung des Charterpreises.
 
Beschädigungen
Der Mieter haftet für alle Schäden an Yacht und Ausrüstung, auch für Folge- und Ausfallschäden, die von ihm oder seiner Crew vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden und nicht von der Versicherung reguliert werden. Sollte während des Törns etwas beschädigt werden, bitten wir um sofortige telefonische Mitteilung an den Vermieter, damit die Ausstattung nach Rückkehr sofrt ersetzt werden kann oder notwendige Reparaturmaßnahmen eingeleitet werden können.
 
Zusätzliche Gebühren
Kosten für :Liegeplätzen, Brükcen, Schleusen sowie Diesel während des Törns sind vom Mieter zu tragen.
Der Dieselverbrauch wird bei Rückkehr nach Betriebsstunden und nach  dem Wassterankstellenpreis am Tage der Rückgabe berechnet. Sollten Sie während der Fahrt getankt haben, so ist der Rechnungsbeleg vorzulegen.
 
Reiserücktrittkostenversicherung
Wir empfehlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen, für den Fall, dass Sie die Reise nicht antreten können, sowie eine Skipperhaftpflicht und Kautionsversicherung.
 
Rücktritt vom Vertrag
Bei Stornierung Ihrer gebuchten Charter werden folgende Kosten fällig :
bis 8 Wochen vor Beginn  30 %
bis 4 Wochen vor Beginn 50 %
bis 2 Wochen vor Beginn  80 %
ab 2 Wochen bis zum Abreisetag wird der volle Charterpreis in Rechnung gestellt.
 
Sonstiges
Bei Törns außerhalb von Deutschland ist der Mieter für die Beachtung der länderspeziffishen gesetzlichen Vorschrift und benötigten Ausrüstungsgegenstände verantwortlich. Gerne sind wird Ihnen behilflich die Informatioen zu besorgen und mit  Ihnen die Ausstattung an Bord abzugleichen
Bitte sprechen Sie uns an.
 
Wir bitten Sie an Bord ausschließlich Sportschuhe mit hellen Sohlen zu tragen.
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